Regelung:
Generell gilt: Zwei Arbeitsstunden für eine Flugstunde.
Jedes Mitglied hat für den Verein 25 (Pflicht-) Arbeitsstunden zu leisten; diese können NICHT aus dem Übertrag abgedeckt werden und sind auch NICHT für das Fliegen anrechenbar. Fehlende Pflichtarbeitsstunden können zum Preis von je Euro 15,- nachgekauft werden.
Je Flugstunde sind zwei Arbeitsstunden zu leisten, diese können auch aus dem Übertrag abgedeckt werden. Fehlende (“Flug”) Arbeitsstunden können zum Preis von je Euro 10,- nachgekauft werden. Wenn aber mehr als 40 Flugstunden geflogen wurden, so muss zu jeder weiteren Flugstunde nur mehr eine Arbeitsstunde geleistet werden. Gemäß Flugordnung hat derjenige bei der Vergabe der Flugzeuge Vorrang, der mehr gearbeitet hat.
Die Abrechnung erfolgt zum Ende des Kalenderjahres; überzählige Arbeitsstunden werden zur Gänze in das neue Jahr übertragen. Arbeitsstunden (auch Pflichtarbeitsstunden) sind nur nötig, wenn in diesem Jahr auch geflogen wurde.
Arbeitsstunden müssen innerhalb von 3 Wochen nach erfolgter Arbeitsleistung mit ausreichender Beschreibung der Tätigkeit in der Akaflieg-Datenbank auf der Webpage eingetragen werden, andernfalls werden diese nicht angerechnet.
Vorstandsmitglieder (Vorsitzender, Stellvertreter, Kassier) können statt einer detaillierten Arbeitsstundenauflistung auch pauschal 200 Arbeitsstunden pro Jahr schreiben. Weiteren Funktionären kann diese Pauschalierung vom Vorstand bewilligt werden.
Arbeitsstunden
Als Arbeitsstunden werden neben Arbeiten in der Werkstatt (Flugzeugwartung etc.) insbesondere angesehen:
- Fluglehrer: um hier Gerechtigkeit zu schaffen:
- Je 6 überwachter Starts (am Boden oder am Doppelsteuer: 1 Arbeitsstunde); bei längeren Flügen mit Schüler (Flugschülerausweis, nicht Scheininhaber) ist Flugzeit gleich Arbeitszeit; für An -und Abreise zum Flugplatz sowie Ein-, Aushangarierunfg (Fluglager mit längerer Anwesenheit ausgenommen) zusätzlich insgesamt 1 Arbeitsstunde. Dies soll insbesondere die eher monotone Grundschulung “belohnen” und z.B. Kunstflugschulung eher als geringeren Aufwand (dafür mehr Spaß) bewerten.
- Anhängerziehen: eine Arbeitsstunde pro Stunde Anhängerziehen
- Abhaltung von Funkkursen etc (inkl. Vorbereitung)
- Wartung von Ausrüstung (Fallschirme etc.)
- Entwicklung von Programmen, zur Verwaltungvereinfachung (Wartungssysteme, Stundenabrechnung…)Um hier effizient zu arbeiten, ist Rücksprache mit dem Vorstand vor Aufnahme derartiger Arbeiten zu treffen. Der Sourcecode soll dokumentiert und im Verein offen zugänglich sein.
- Verwaltung, Renovierung des Hauses soweit diese Pflichten nicht die Mieter treffen. .
- Entwicklungsarbeit an konkreten Projekten (wissenschaftlicher Aspekt der Akaflieg)
- Vorstands- und Funktionärstätigkeiten
- Mitgliederinformation (Zeitung…)